Handelsregisterauszug in Markt indersdorf beantragen

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Handelsregisterauszug, Jahreabschlüsse & Firmeninformationen

  • keine Anmeldung notwendig
  • schneller Service (Express Service möglich)
  • keine Kosten falls kein HRA verfügbar
  • Original rechtskräftige Auszüge (kein Bundesanzeiger)
  • inkl. kostenlosem Handelsregisterüberwachungsservice

Handelsregisterauszug
Was ist ein Handelsregisterauszug?

Ein Handelsregisterauszug beinhaltet:
  • Firma, Grund- oder Stammkapital, Gegenstand des Unternehmens
  • Sitz, Niederlassung und Zweigniederlassungen sowie deren Anschrift
  • vertretungsberechtigten Personen (Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, Geschäftsführer, Prokuristen, Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter) und besondere Vertretungsbefugnis
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten, Mitglieder

Handelsregisterauszug Markt Indersdorf

Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Dachau
Einwohner
10.523 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85229
Vorwahl
08136
Adresse derMarktverwaltung
Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf
Website
Ortsteile
Aberl, Ainried, Albersbach, Arnzell, Brand, Eichhofen, Eichstock, Engelbrechtsmhle, Frauenhofen, Gittersbach, Häusern, Harreszell, Hirtlbach, Hörgenbach, Karpfhofen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lochhausen, Neusreuth, Oberainried, Obermoosmhl, Ottmarshart, Ottmarshausen, Ried, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Siechhäusern, Straßbach, Tiefenlachen, Unterainried, Untermoosmhle, Wagenried, Wengenhausen, Westerholzhausen, Weyhern, Wildenmoos, Wöhr, Zillhofen

FAQ

WER MUSS INS HANDELSREGISTER EINGETRAGEN WERDEN?
Alle rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen müssen in das Handelsregister eingetragen werden, um eine gesetzlich geregelte Existenz zu erhalten. Dazu gehören unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs, Kommanditgesellschaften, OHG, PartG, eingetragene Genossenschaften und Vereine. Weiterhin müssen auch Änderungen oder Ergänzungen, die in den Satzungen dieser Unternehmen vorgenommen werden, in das Handelsregister eingetragen werden.
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?
Gesetzlich vorgeschrieben müssen sich alle Unternehmen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, im Handelsregister eintragen. Dazu gehören auch Personengesellschaften wie GbR, OHG oder KG. Auch Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und sonstige juristische Personen müssen sich ins Handelsregister eintragen.

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